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Michael Hanke

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AGB'S / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule

1. Inhalte der Ausbildung und Ausbildungsziel
Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet.

2. Pflichten des Flugschülers
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Flugschule übernimmte keine Erfolgsgarantie für die Ausbildung. Stellt der Ausbildungsleiter fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, oder sich kein Lernerfolg einstellt, kann er diesen vom weiteren Verlauf der Ausbildung ausschließen. Eine Rückerstattung der bis dahin gezahlten Ausbildungkosten erfolgt nicht.

3. Eignungsvoraussetzungen zur Teilnahme
Das Mindestalter bei Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Eignung und Gesundheit sind Voraussetzung für die Teilnahme.

4. Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet.
Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.

5. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zur Ausbildung muß schriftlich und durch persönliches Erscheinen erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird die Zahlung des Starterpaketes fällig. Erst mit Eingang der Zahlung kann die Ausbildung begonnen werden. Die Ausbildung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Die Ausbildung kann jedoch fortgeführt werden, jedoch müssen alle Ausbildungsabschnitte, welche älter als 24 Monate sind, wiederholt werden.

6. Ausbildungskosten
Die Kosten, inbesondere die Kosten einer Flugstunde im Ausbildungsbetrieb, richten sich nach der aktuellen Preisliste der Flugschule. Diese Preisliste ist im Büro der Ausbildungsleitung, sowie im Internet einsehbar. Alle Kosten können frühestens ein Jahr nach Vertragsabschluss der gültigen Preisliste angepasst werden. Ausgenommen hiervon sind Kosten Dritter, z.B. Landegebühren.

7. Kündigung durch den Flugschüler
Kündigt ein Flugschüler den Ausbildungsvertrag aus irgendeinem Grund vorzeitig, oder bricht er die Ausbildung aus persönlichen Gründen ab, so werden die bis dahin angefallenen Ausbildungskosten laut aktueller Preisliste, mindesten jedoch die Kosten für das Starterpaket, umgehend fällig.

8. Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen, oder durch die Aufsichtsbehörde untersagt wird.

Die Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH ist berechtigt, die Ausbildung aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen, so z.B. bei Zahlungsverzug, Verstoß gegen Luftverkehrsregeln und sonstigen Anordnungen.

9. Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs bzw. an der Ausbildung teil. Scheidet ein Schüler ohne schuldhaftes Zutun der Flugschule aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall-, Bergungskosten- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.

10. Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragte zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

11. Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist zwar verpflichtet die vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht garantieren.

12. Ort und Wetterverhältnisse
Die Flugschule ist verpflichtet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten den Flugschüler rechtzeitig über die Abweichungen zu informieren. Der Flugschule bleibt es durch den Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung des praktischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der technischen Bedingungen zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es wetterbedingt oder aus technischen Gründen während der Schulung zu Terminverschiebungen kommen und ist die Flugschule ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen, ergeben sich daraus weder ein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Der Flugschüler ist dazu verpflichtet, mit dem zugewiesenen Fluglehrer vor jeder praktischen Schulung telefonisch Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob bei der aktuellen Wettersituation die Schulung statt finden kann oder nicht.

13. Flugticket für Schnupperflüge
Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Schnupperflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen. Das Flugticket behält seine Gültigkeit für 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung und eine Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich

14. Grundlage der Flugzeitenabrechnung
Grundlage bilden die festgehaltenen Flugminuten vom Abheben bis zum entgültigem Aufsetzen des Flugzeugen. Ausnamhme auf Grund der langen Rollzeiten, ist der Flughafen Dortmund. Hier werden den festgehaltenen Flugzeiten 10 Minuten Bodenzeit hinzugerechnet.


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