Piloten, die ein BZF1 oder AZF Funkzeugnis besitzen, das nach dem 12.09.2008 ausgestellt wurde bzw. wird, müssen diesen Nachweis in einer gesonderten Prüfung absolvieren (RTLP-Test). Auch hier muss der Nachweis zusätzlich zum Funkzeugnis BZF1 bzw. AZF bei Flügen im Ausland stets mitgeführt werden.

Seit dem 12.09.2008 ist bei Verwendung des BZF1 (englisch) oder des AZF Funkzeugnis der Nachweis in englischer Sprachkenntnis mitzuführen. Dieser Nachweis wird unabhängig des BZF1 oder AZF Funkzeugnis ausgestellt und wird in einer gesonderten Prüfung (RTLP-Test) abgehalten. Geprüft werden nicht die Kenntnisse im Fliegerenglisch (das wird als gegeben vorausgesetzt), sondern die englischen Sprachkenntnisse in der allgemeinen Konversation und nicht alltäglichen Situationen in der Luftfahrt.

Für Ihre Nachfragen und Buchungen stehen wir ab sofort gern unter unserer Hotline 0231 - 92 13 181 oder per Email zur Verfügung.