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Nachtflugausbildung am Verkehrsflughafen Dortmund (EDLW)
Nachtflugausbildung - nach SS+30 ist lange noch nicht Schluss!

Lizenz - Zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht ist eine Nachtflugqualifikation (NFQ) erforderlich.

Voraussetzungen - Die Voraussetzung für diese Lizenz ist der PPL N 750, PPL A (JAR FCL) oder der alte PPL A oder B.

Praktische Ausbildung - Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 10 Nachtstarts und Landungen Solo sowie 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Fluglehrer und mindestens eine Flugstunde Streckenflug.

Theoretische Ausbildung - Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Prüfung - Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der erforderlichen Flugstunden senden Sie ein ausgefülltes Antragsformular an ihr zuständiges Luftamt. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit der Eintragung NFQ ausgestellt.