Berechtigungen
Durch Erwerb der Privatpilotenlizenz sind Sie berechtigt, einmotorige Landflugzeuge bis maximal 2000 Kg Höchstgewicht sowie 2-motorige Flugzeuge nach Erwerb der jeweiligen Musterberechtigung zu führen.
Gültigkeit
Die Lizenz gilt maximal 5 Jahre. Zur Verlängerung genügt ein Nachweis von 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten, davon eine Flugstunde mit einem Fluglehrer sowie ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse II.
Voraussetzungen:
Zur Erlangung der Privatpilotenlizenz (PPL, Beiblatt A) sind erforderlich:
- 80 Stunden theoretischer Unterricht, teilweise Heimstudium
- 45 Flugstunden, davon 10 Soloflugstunden
- Lehrgang Sprechfunkzeugnis - BZF in deutscher oder in englischer Sprache
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Theoretische Ausbildung:
Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH
Verkehrsflughafen Dortmund / Gebäude D
Flugplatz 8
44319 Dortmund
Praktische Ausbildung:
Verkehrsflughafen Dortmund
Ausbildungsflugzeuge des Typs:
Cessna F 152 II
Cessna F 172
Ausbildungsbeginn:
Die praktische Flugausbildung stimmen wir mit Ihnen persönlich ab. Geflogen wird grundsätzlich wochentags und an allen Wochenenden und Feiertagen nach Ihrem persönlichen Zeitplan.
Fristen:
12 Monate nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung beantragt werden.
Prüfung und Ausbildungsende:
Nach Abschluss der Ausbildung ist eine theoretische und praktische Prüfung vor der Bezirksregierung Münster abzulegen. Die Theorieprüfung erfolgt im "Multiple-Choice-Verfahren".
Theoretische Ausbildung (7 Fächer):
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Navigation nach Karte und Funknavigation, GPS
- Wetterkunde
- Technik des Flugzeuges
- Aerodynamik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
-> Vorbereitung zur theoretischen Prüfung - Multiple Choice
Praktische Ausbildung Flughafen Dortmund:
1. Allgemeine Einführung
2. Bodeneinweisung und praktische Flugeinweisung
Anlassen des Flugzeuges, Rollen und Betanken, Starten und Startabbruch, Steigflug, Kurvenflug, Sinkflug, Platzrunde und Luftraumbeobachtung, Durchstarten und Landen, Beenden des Fluges und Abstellen des Flugzeuges, Besondere Flugzustände, Verhalten in besonderen Fällen, Verhalten in Notsituationen, Alleinflug
3. Erlangen der "Fliegerischen Fertigkeiten"
Starten und Landen, Ziellandungen, Schleppgas, Landen ohne Klappen, Überlandflugeinweisung, Funknavigation, Höhenflug über 6000 ft, Volllastflug, ein Großteil der Übung mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung
4. Vertiefen der "Fliegerischen Fertigkeiten"
Einweisung 2. Flugmuster: Cessna F 172, Starten und Landen auf fremden Flugplätzen, Einweisung Verkehrsflughafen Dortmund, Navigationsdreiecksflug 270 KM mit Zwischenladungen, Wiederholung von Pkt. 2 und Pkt. 3 mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung.
-> Vorbereitung zum praktischen Prüfungsflug
Funksprechzeugnis (BZF I oder BZF II):
Das Funksprechzeugnis kann wahlweise entweder in deutscher oder englischer Sprache abgelegt werden. Mit dem BZF II (deutsch) kann nur national geflogen werden.
Kurse finden in unserer Flugschule statt.
Flugzeugvercharterung:
Nach Abschluss der Ausbildung verchartert die Flugschule ihre Flugzeuge an ihre ehemaligen Schüler.